Wochenlang las ich von einer Dienstaufsichtsbeschwerde, die ein Naturschutzverband mit einem kreisweit bekannten Beschwerdeführer an der Spitze wegen angeblicher Verhinderung der Einsichtnahme in die entsprechende Aktenlage zu den Baumfällungen in NIederwiesa angestrengt hat. Auf Nachfrage haben wir diese vor einigen Wochen dann auch mal erhalten und den Ablauf der Anfrage schließlich unsererseits dokumentiert. Nun hat die Landesdirektion als zuständige Aufsicht dies geprüft. Das Ergebnis: Es gab weder eine Behinderung noch eine Behinderung der Akteneinsicht. Alles korrekt.

Der Vorwurf, der auf diversen Veranstaltungen seitens des Beschwerdeführers immer wieder bekräftigt wurde, war von Beginn an unwahr. Denn: Auf das Ersuchen hin, dass fälschlicherweise an mich gerichtet war, hatten wir geantwortet und die Ansprechpartner in unserem Hause genannt, mit denen eine Einsicht abzustimmen wäre. Daraufhin allerdings hatte der Beschwerdeführer sich erneut gemeldet und verlangt, wir sollten ihm die Akten entsprechend zusammenstellen.

Dazu stellte die Landesdirektion nun fest:

„ …mit der vorgenannten Dienstaufsichtsbeschwerde wirft der Naturschutzverband ….. dem Landrat des Landkreises Mittelsachsen vor, die mit Schreiben vom 27. Februar 2023 beantragte Akteinsicht nach § 4 Abs. 1 SächsUIG zu den Abholzungsvorgängen im FFH-Gebiet „Zschopautal” in der Gemeinde Niederwiesa trotz zweifacher Nachfrage nicht zu gewähren. Auf das Schreiben des 1. Beigeordneten des Landkreises Mittelsachsen vom 6. März 2023, wonach sich der NaSa e.V. zur Vornahme der Akteneinsicht mit den zuständigen Referaten Naturschutz und Bauaufsicht/Denkmalschutz abstimmen solle, fordert der NaSa e.V. mit Schreiben vom 7. März 2023, die bei den jeweiligen Referaten geführten Informationen in eine Akte zusammenzuführen, aus der die Kausalität des Handelns des Landratsamtes ersichtlich werde.

Die Landesdirektion Sachsen hat die Beschwerde unter Einbeziehung der Stellungnahmen des Landrates geprüft. Im Ergebnis dieser Prüfung ist das Verhalten des Landrates nicht zu beanstanden.“

Zudem heisst es weiter:

„…es besteht keine Pflicht, die Informationen in das vom Antragsteller begehrte Format umzuwandeln oder diese in eine gesonderte Akte zu fassen. Der Umweltinformationsantrag bezieht sich auf die Informationen, die der Behörde vorliegen, insofern gewährt der Umweltinformationsanspruch nach § 4 Abs. 1 SächsUIG keine qualitative Änderung der vorliegenden Umweltinformation, sondern nur eine Reproduktion bzw. Vervielfältigung.“

Zu deutsch: Entgegen der geäußerten Anschuldigungen haben wir reagiert und dem Ersuchen entsprechend geantwortet. Eine Sonderbehandlung durch den Landrat und eine Aktenaufarbeitung aber ist weder gesetzlich vorgesehen, noch ist diese üblich. Und bei einem normalen Miteinander, kann man darüber hinaus stets nachfragen, wenn etwas unklar ist, oder trotz allem Fragen offen bleiben.

Der Antragsteller ist Profi in diesem Geschäft, denn er betreibt solche Verfahren regelmäßig. Er weiß also um Gepflogenheiten, Ansprüche und Rechte. Schließlich hat er ja auch mal in der Behörde gearbeitet, die er nun regelmäßig ins Visier nimmt. Was er auch gern in der Sache tun kann, denn Verbände haben das Recht dazu. Und das wir dies auch achten, zeigt ja nun die rechtliche Bewertung der Sache. Darüber hinaus aber Sonderbehandlungen nicht nur zu erwarten, sondern regelrecht einzufordern, ist aus zumindest aus meiner Sicht eher Eskalation als Aufklärungswille. Uns allen und besonders den Mitarbeitern unserer Unteren Naturschutzbehörde liegt der Schutz der Natur am Herzen. Und zumeist müssen die Kolleginnen und Kolleginnen dort eher den Unmut aushalten, der sich aus ihrer strikten Umsetzung von Naturschutzrecht ergibt. Aber: Provokation, Eskalation und aggressive Kommunikation im persönlichen Gespräch vor Ort sind der Sache nicht nur nicht dienlich. Sie schaden dem Naturschutz sogar.

Wie auch das kompromisslose Vorgehen gegen Radwegeprojekte im Landkreis, die teils seit Jahren wegen dauerhaft wiederholter Einsprüche immer wieder scheitern. Diese Projekt sind nicht nur touristischer Natur. Sie sind Sicherheit und auch Teil der Verkehrswende. Denn der Umstieg aus eBike und Pedelac wären für viele Menschen ein doppelter Gewinn in Sachen Mobilität. Auch für den Weg zur Arbeit. Dafür aber braucht es sichere Infrastruktur. Und ich denke, wir sollten Unterschiede machen zwischen dem Bau einer neuen Straße und einem Radweg beispielsweise auf einem ausgedienten Bahndamm. Natur- und Umweltschutz ist Schutz aber auch Abwägung und Interessenausgleich im Sinne der übergeordneten Sache. Und die heißt Umwelt- und Klimaschutz. Denn kippt das Klima, ist der Eingriff in die Biodiversität verheerend größer als durch gut abgestimmte und mit Ausgleichsmaßnahmen versehene Projekte, die auf das große Ziel einzahlen.

In der fachlichen Bewertung der Eingriffe in Niederwiesa habe ich nun ebenfalls um einen Termin gebeten, der in dieser Woche noch stattfinden wird. Denn wir wollen endlich, dass die wochenlang schwebenden Debatten ein sachliches Ende nehmen.