Wir haben lange gebraucht, die unterschiedlichen Interessen von Forst und Stadt unter einen Hut zu bekommen. Doch nun ist es gelungen. Gemeinsam mit dem Forst haben wir das weitere Vorgehen der Zusammenarbeit abgestimmt. Im Paket: Der Eigentumsübergang des Kunnersteins an die Stadt im Zuge eines Flächetausches mit den Staatsbetrieb. Darüber hinaus die gemeinsame Planung einer legalen Downhillstrecke auf Rosts Wiesen und eine bessere Abstimmung der künftigen Interessen miteinander. Damit haben wir nach drei, nicht ganz einfachen Jahren nun unsere Konflikte beiderseits ausgeräumt und den Weg frei gemacht, Tourismus und Waldwirtschaft miteinander zu kombinieren. Für den Kunnerstein ist es wahrscheinlich die Rettung in letzter Minute, denn wenn der Stadrat dem Vorgehen zustimmt, können wir gemeinsam mit den vielen interessierten Bürgern und Vereinen dort Zukunft machen. Ich bin sehr froh, dass es nun gelungen ist und ich danke allen Beteiligten für die konstruktiven Gespräche, die diese Ergebnisse hatten.

Nun müssen wir im Stadtrat das besprochene Modell vorstellen und hierfür eine Mehrheit finden. Ich denke, dies wird gelingen, denn auch hier haben wir oft darüber gesprochen, wie es im Wald weitergehen könnte. Anbei nun die offizielle und gemeinsame Erklärung von Sachsenforst und Stadt:

 

Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Augustusburg und des Sachsenforstes

Augustusburg und Mittweida, den 15.9.2016

Der Sachsenforst und die Stadt Augustusburg haben sich auf die Form der weiteren Nutzung des Aussichtspunktes Kunnerstein verständigt. In einem gemeinsamen Abstimmungsgespräch wurde vereinbart, dass über den Weg eines Flächentausches das Gebiet um den Kunnerstein in den Besitz der Stadt übergehen soll. Im Gegenzug wird dem Sachsenforst eine Ausgleichsfläche aus städtischem Besitz angeboten. Bis Ende des Jahres sollen beiderseits die Voraussetzungen für dieses Vorgehen geschaffen werden, so dass die Entscheidungsgremien beider Häuser darüber abschließend befinden können. Damit wäre die Grundlage für den Erhalt und die weitere Entwicklung des beliebten Ausflugszieles in die Verantwortung der Stadt gelegt. Darüber hinaus wurden weitere gemeinsame Ziele wie etwa die Gestaltung einer regulären Downhillstrecke im Gebiet von Rosts Wiesen und die generelle Zusammenarbeit bei der Ausweisung und dem Betrieb von Wanderwegen besprochen, die nunmehr ebenfalls weiter konkretisiert werden sollen.

„Ich freue mich sehr, dass wir diese Lösung im gemeinsamer Übereinstimmung, einhellig und konstruktiv erarbeiten konnten“, kommentiert Dirk Neubauer, Bürgermeister der Stadt, dieses Ergebnis. „Damit können wir als Stadt ein traditionelles Stück der Augustusburger Geschichte weiterschreiben.“ Was genau am Aussichtspunkt geschehen soll, wird in den kommenden Monaten gemeinsam mit dem Stadtrat entschieden werden. Grundsätzliches an der Art der Nutzung wird sich nicht ändern. Die Stadt beabsichtigt mit der Übernahme, die Grundlagen für Investitionen in den Erhalt der Anlagen zu schaffen. Dies war wegen der Eigentumsverhältnisse bisher nicht möglich.

Der Kunnerstein ist ein weithin bekannter und auch bei den Bürgern der Stadt sehr beliebter Ausflugspunkt. Die baulichen Anlagen sind in einem sanierungsbedürftigen Zustand und sollen nunmehr Schritt für Schritt gemeinsam mit Bürgern und Vereinen wieder saniert werden.

Ingolf Hoppe vom Forstbezirk Chemnitz ist erleichtert darüber, dass die Spannungen zwischen dem Sachsenforst und der Stadt Augustusburg letztlich in gemeinsamen Anstrengungen zur Verbesserung der Erholungsmöglichkeiten rund um Augustusburg münden. Der Staatsbetrieb Sachsenforst wird seinen Beitrag bei der Bereitstellung von Basisleistungen für die Erholung im Wald leisten. Über diese gesetzlich festgeschriebenen Basisleitungen hinausgehende Einrichtungen und Maßnahmen im Wald können jetzt durch die Stadt, Tourismusverbände und gesellschaftliche Organisationen verwirklicht werden.

Die weiterhin notwendige Bewirtschaftung des Waldes durch Pflegemaßnahmen, Holzernten, Wiederaufforstungen mit standortangepassten Baumarten und den Wegebau, soll zeitlich und örtlich konzentriert und in Absprache mit den Trägern von Erholungseinrichtungen koordiniert werden.